Freier Beruf oder gewerbliche Tätigkeit?
Zur Einschätzung, wie die zuständige Finanzverwaltung und die Rechtsprechung die Abgrenzung: Freier Beruf oder gewerbliche Tätigkeit vornimmt.Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, (ABC-Katalog) sie sagt nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses aus. Ein Freiberufler kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein, ein freier Mitarbeiter aus einem normalen Erwerbsberuf kommen.
Freiberufler oder "Freelancer"? Der Begriff "Freelancer" umfasst neben Freiberuflern auch gewerbliche selbstständige Dienstleister.
Freiberufler ist nicht gleichbedeutend mit Freier Mitarbeiter (Mustervertrag). Die Bezeichnung Freier Mitarbeiter bezieht sich nur auf die Art des Dienstverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf.
Kommt keine Freiberuflichkeit, sondern ein Gewerbe in Betracht, hilft auch der "Einheitliche Ansprechpartner" in Berlin das Gewerbe an-, ab- oder ummelden oder andere Verwaltungsdienstleistungen online vorzunehmen.
Aber auch dann keine Angst vor der Gewerbesteuer, sie ist auf die Einkommensteuer anrechenbar!
Beispiel: Einzelunternehmen o. Personengesellschaft (Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag)
Gewinn (aus Gewerbebetrieb) 100.000,00 €
./. Freibetrag -24.500,00 €
= Gewerbeertrag 75.500,00 €
x Gewerbesteuermessbetrag (75.500 x 3,50%) 2.642,50 €
x Hebesatz (Berlin: 410% x 2.642,5)
= Gewerbesteuer 10.834,25 €
./. Pauschale Einkommensteuerentlastung
(3,8 x 2.642,5 Steuermessbetrag) -10.041,50 €
Endgültige Belastung Gewerbesteuer 792,75 €