Grundsteuerreform und -erklärung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

 

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer erneuert werden muss. Für alle Grundstücksbesitzer bedeutet das: Sie müssen erstmalig eine eigene Grundsteuererklärung abgeben. 

 

Die Abgabefrist hierfür ist der 31.10.2022.

 

Welche Informationen dafür benötigt werden und vieles mehr erfahren Sie in dieser Checkliste. 

 

Tip: Sollten Sie Schwierigkeiten mit den in der Regel digital zur Verfügung gestellten Formularen haben, so bitten Sie das für Sie zuständige Finanzamt um Übersendung der Formulare in Papierform. Das Finanzamt hilft Ihnen hier gerne weiter.

 

Die Aufgabe erscheint größer, als sie ist. Nur Mut und viel Erfolg!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 26. August 2022

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