Freie Berufe
Die Freien Berufe sind im § 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert:"Die Freien Berufe erbringen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit."
Statistik Freier Berufe (z.T. bundesweit): Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Fachanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Beratende Volks- und Betriebswirte, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Freiberufliche Tätigkeit zeichnet sich durch individuelle und eigenverantwortliche Berufsausübung aus, bei der die persönliche Verantwortung maßgeblich ist und ist geprägt durch
- hohe Professionalität,Qualifikation sowie fachliche Unabhängigkeit;
- Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl;
- Strenge Selbstkontrolle und Qualitätssicherung;
- Eigenverantwortlichkeit.